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   BGH, 19.12.1983 - II ZR 40/83   

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https://dejure.org/1983,2358
BGH, 19.12.1983 - II ZR 40/83 (https://dejure.org/1983,2358)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1983 - II ZR 40/83 (https://dejure.org/1983,2358)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1983 - II ZR 40/83 (https://dejure.org/1983,2358)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Ansprüchen einer Gesellschaft auf Leistung rückständiger Kommanditeinlagen im Rahmen einer Schlussabrechnungsbilanz einer zu liquidierenden Kommanditgesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1984, 1787
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.11.1957 - II ZR 251/56

    Absichtungsbilanz bei Personalhandelsgesellschaft

    Auszug aus BGH, 19.12.1983 - II ZR 40/83
    Es handelt sich dabei um einen Anwendungsfall des in der Rechtsprechung allgemein anerkannten Grundsatzes, daß eine Feststellungsklage zum Zwecke der Klarstellung einzelner für die Schlußbilanz streitiger Einzelposten erhoben werden kann (vgl. BGHZ 26, 25, 28 [BGH 07.11.1957 - II ZR 215/56] m.w.N.).
  • BGH, 06.03.1958 - II ZR 215/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.12.1983 - II ZR 40/83
    Es handelt sich dabei um einen Anwendungsfall des in der Rechtsprechung allgemein anerkannten Grundsatzes, daß eine Feststellungsklage zum Zwecke der Klarstellung einzelner für die Schlußbilanz streitiger Einzelposten erhoben werden kann (vgl. BGHZ 26, 25, 28 [BGH 07.11.1957 - II ZR 215/56] m.w.N.).
  • BGH, 04.06.1984 - II ZR 230/83

    Rechtsschutzbedürfnis für Feststellung des Bestehens eines Einzelanspruchs im

    Wenn das in der Weise geschieht, daß die Feststellung verlangt wird, ein bestimmter Anspruch gehöre zugunsten oder zuungunsten eines Beteiligten in die Endabrechnung, oder ein Anspruch, dessen sich jemand berühme, sei ganz oder teilweise unbegründet und daher nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe als Einzelposten in die Auseinandersetzungsrechnung einzusetzen, dann ist dagegen nichts einzuwenden; es besteht daran im Gegenteil ein berechtigtes Interesse, um feste Grundlagen für die endgültige Abrechnung zu gewinnen (SenUrt. v. 13.6.1957 - II ZR 133/56 = WM 1957, 1027 unter III., v. 9.7.1964 - II ZR 186/62 = WM 1964, 1052 unter II. 2. b und v. 19.12.1983 - II ZR 40/83 = WM 1984, 361).
  • OLG Koblenz, 11.08.2017 - 8 U 1297/16

    Liquidation einer Publikumskommanditgesellschaft: Rechtliches Interesse bei einer

    14 An der beantragten Feststellung hat auch die Klägerin als Publikumsgesellschaft im Liquidationsstadium ein rechtliches Interesse, um so die Klarstellung streitiger Einzelposten der Schlussbilanz herbeizuführen (BGH, Urteil vom 19.12.1983 - II ZR 40/83 -, juris Rn. 8 f.).
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